Schwerbehindertenvertretung

Über uns

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) der Pastor*innen wurde im September 2014 erstmals in der Nordkirche und erstmalig in einer Landeskirche der EKD nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) gewählt.

Mittlerweile sind die Rechte und Pflichten der Scherbehindertenvertretung (SBV) im § 11 des Pastorenvertretungsgesetzes der Nordkirche geregelt. Bis auf die Wahl und Amtszeit bestimmen sich die die Aufgaben und Rechte der SBV weiterhin vollumfänglich nach dem SGB IX:

So berät, unterstützt und steht die Schwerbehindertenvertretung (SBV) den Pastor*innen sowie Vikar*innen mit Handicap und Geistlich*innen, die von Behinderung bedroht sind in allen dienstlichen Belangen, aber auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung, bei.  

Vertrauensperson

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung werden durch die Vertrauensperson (SBV) erfüllt. Vertrauensmann ist Pastor Bernd Böttger (Disability-Manager CDMP).

Pastor Bernd Böttger

Geschäftsführer der Pastor*innenvertretung